DPMA Markenanmeldung: Marke anmelden, eintragen lassen und schützen
Gründer von TMPilot.ai · Markenrecherche & SEO ·28.09.2026
Inhaltsverzeichnis
Autor: Antonio Blago
Du willst deine Marke anmelden und in Deutschland schützen lassen? Dann führt der Weg über die DPMA Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du eine Wortmarke anmeldest, welche Gebühren anfallen, wie das Amt prüft und welche Fehler du vermeidest. Am Ende weißt du, ob du die DPMA Anmeldung selbst erledigen kannst oder besser Unterstützung holst.
Vorgehensweise: Wie dieser Leitfaden entstanden ist
Alle Angaben zu Verfahren, Fristen und Gebühren stammen aus amtlichen Quellen: den Seiten des DPMA zur Anmeldung einer Marke, der Gebührenübersicht für Marken, dem Markengesetz (MarkenG) und den Informationen des EUIPO. Der Prüfstand ist der 27. September 2026. Gebühren und Formulare können sich ändern, prüfe deshalb vor deiner Anmeldung die verlinkten Originalseiten.

Kurz erklärt: das Wichtigste zur Markenanmeldung
- Zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Kosten: 290 € elektronisch oder 300 € auf Papier für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 €
- Schutzgebiet: Deutschland
- Schutzdauer: zehn Jahre, beliebig oft um zehn Jahre verlängerbar (§ 47 MarkenG)
- Widerspruchsfrist: drei Monate nach Veröffentlichung der Eintragung (§ 42 MarkenG)
Wie funktioniert die Markenregistrierung beim DPMA?
Das DPMA ist die zentrale Behörde für gewerbliche Schutzrechte in Deutschland. Es führt das deutsche Markenregister und entscheidet, ob ein Zeichen eingetragen wird. Mit der Eintragung erhältst du ein ausschließliches Recht: Nur du darfst das Zeichen für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen nutzen und kannst gegen verwechselbare Nachahmungen vorgehen.
Das Verfahren läuft in fünf Stufen: Du reichst den Antrag ein und zahlst die Gebühr. Das Amt prüft die Formalien, dann die absoluten Schutzhindernisse. Ist alles in Ordnung, folgt die Eintragung in das Markenregister und deren Veröffentlichung. Danach beginnt die Widerspruchsfrist, in der Inhaber älterer Rechte vorgehen können.
Wichtig: Das DPMA prüft nicht, ob ältere, ähnliche Marken existieren. Diese Kollisionsprüfung liegt bei dir. Genau deshalb gehört eine gründliche Recherche vor jede Anmeldung.
Marke, Patent oder Gebrauchsmuster: welches Schutzrecht passt?
Die gewerblichen Schutzrechte schützen unterschiedliche Dinge. Eine Marke schützt ein Kennzeichen, also Namen, Logos oder Slogans, mit denen Kundinnen und Kunden dein Angebot erkennen. Patent und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen, das Design eine äußere Gestaltung. Für deinen Firmennamen, Produktnamen oder dein Logo ist die Marke das richtige Schutzrecht. Der Schutzumfang ergibt sich aus dem eingetragenen Zeichen und dem Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen.
Vor der Anmeldung: Recherche im DPMA-Register
Bevor du deine Marke eintragen lassen willst, prüfst du, ob identische oder ähnliche Zeichen für ähnliche Waren schon geschützt sind. Die amtliche Datenbank ist das DPMAregister. Dort suchst du nach deutschen Marken, Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit Schutz in Deutschland. Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem Beitrag zur Recherche im deutschen Markenregister.
Eine gute Recherche achtet nicht nur auf identische Treffer, sondern auch auf klangliche und bildliche Ähnlichkeit. Wie du einen Markennamen systematisch prüfst, erklärt der Leitfaden Markenname prüfen vor der Anmeldung. Für einen schnellen ersten Überblick kannst du den Marken-Check von TMPilot nutzen. Er ersetzt keine rechtliche Beratung, zeigt dir aber früh, wo Konflikte drohen.
Welche Markenklassen gibt es und wie wählst du die richtigen?
Das DPMA ordnet Waren und Dienstleistungen nach der Nizzaer Klassifikation. Sie umfasst 45 Klassen: 34 für Waren und 11 für Dienstleistungen. Jede Markenklasse, die du angibst, bestimmt mit, wie weit dein Schutz reicht. Was nicht im Verzeichnis steht, ist nicht geschützt.

So gehst du vor:
- Beschreibe konkret, was du heute anbietest und in naher Zukunft anbieten willst.
- Suche die passenden Begriffe in der Nizzaer Klassifikation bzw. in der Klassifikationsdatenbank des DPMA.
- Wähle jede Markenklasse bewusst, denn ab der vierten Klasse steigen die Gebühren.
Das Verzeichnis kannst du nach der Anmeldung einschränken, aber nicht erweitern. Wer später neue Bereiche schützen will, braucht eine neue Anmeldung.
Wortmarke anmelden, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke?
Eine Wortmarke schützt den Namen unabhängig von Schrift und Farbe. Sie ist oft die flexibelste Wahl, wenn du einen Firmennamen oder Produktnamen absichern willst. Eine Bildmarke schützt ein reines Logo, eine Wort-/Bildmarke die Kombination aus Schriftzug und Grafik. Viele kleine Unternehmen melden zuerst die Wortmarke an und sichern das Logo später zusätzlich ab.
Schritt für Schritt: So meldest du deine Marke beim DPMA an
- Recherche abschließen: Kollisionen im DPMAregister und bei Unionsmarken prüfen.
- Markenform festlegen: Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke.
- Verzeichnis erstellen: Waren und Dienstleistungen den Klassen zuordnen.
- Antrag stellen: elektronisch über DPMAdirekt oder mit den Formularen auf Papier.
- Gebühr zahlen: Die Anmeldegebühr ist mit der Einreichung fällig.
- Bescheide beantworten: Rückfragen oder Beanstandungen des Amts fristgerecht bearbeiten.
Die elektronische DPMA Anmeldung über DPMAdirekt ist günstiger als die Papierform. Die Formulare für die Anmeldung auf Papier stellt das DPMA auf seiner Website bereit. Mit dem Eingang erhält deine Anmeldung ein Aktenzeichen und einen Anmeldetag. Dieser Tag ist wichtig, denn er entscheidet bei Konflikten über den Zeitrang.
Was kostet die DPMA Markenanmeldung?
Die amtlichen Anmeldungsgebühren sind überschaubar. Die folgende Tabelle zeigt den Stand vom 27. September 2026 laut DPMA-Gebührenübersicht sowie zum Vergleich die Unionsmarke beim EUIPO.

| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| DPMA, elektronische Anmeldung, bis drei Klassen | 290 € |
| DPMA, Anmeldung auf Papier, bis drei Klassen | 300 € |
| DPMA, jede weitere Klasse | 100 € |
| Unionsmarke (EUIPO), online, eine Klasse | 850 € |
| Unionsmarke, zweite Klasse | 50 € |
| Unionsmarke, ab der dritten Klasse je Klasse | 150 € |
Für eine Wortmarke in drei Klassen zahlst du beim DPMA also 290 €, in fünf Klassen 490 €. Weitere Anmeldungsgebühren, etwa für eine beschleunigte Prüfung, einen Widerspruch oder die Verlängerung, findest du in der amtlichen Übersicht.
Selbst anmelden oder Markenanwalt beauftragen?
Die Anmeldung selbst ist so gestaltet, dass du sie ohne Anwalt einreichen kannst. Das spart das Honorar, das zu den Amtsgebühren hinzukommt und je nach Aufwand unterschiedlich ausfällt. Ein Markenanwalt lohnt sich, wenn deine Recherche ähnliche ältere Zeichen zeigt, wenn das Verzeichnis komplex ist oder wenn ein Widerspruch droht. Lass dir in diesem Fall vorab ein Angebot geben.
Prüfung, Eintragung und Widerspruch
Nach dem Eingang prüft das DPMA, ob alle Angaben vollständig sind und die Gebühr bezahlt ist. Danach folgt die inhaltliche Prüfung auf absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG. Die Verfahrensdauer hängt von der Auslastung des Amts und von Rückfragen ab. Eine feste Verfahrensdauer schreibt das Gesetz nicht vor. Wer es eilig hat, kann eine beschleunigte Prüfung beantragen (§ 38 MarkenG), dafür fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Besteht die Anmeldung die Prüfung, wird die Marke eingetragen und die Eintragung veröffentlicht. Ab dieser Veröffentlichung läuft die Widerspruchsfrist von drei Monaten (§ 42 MarkenG). In dieser Zeit können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen. Das Amt entscheidet dann, ob Verwechslungsgefahr besteht.
Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und lässt sich laut Markengesetz (§ 47 MarkenG) jeweils um zehn Jahre verlängern. Nutze deine Marke nach der Eintragung auch tatsächlich: Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist von fünf Jahren kann eine unbenutzte Marke angreifbar werden.
Wann wird eine Markenanmeldung beim DPMA abgelehnt?
Das DPMA weist eine Anmeldung zurück, wenn absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG vorliegen. Die häufigsten Gründe:
- Dem Zeichen fehlt die Unterscheidungskraft, etwa bei Allerweltsbegriffen oder Werbeslogans ohne Eigenart.
- Das Zeichen beschreibt nur die Ware, ihre Art oder Beschaffenheit, zum Beispiel „Frische Brötchen" für eine Bäckerei.
- Das Zeichen ist täuschend oder verstößt gegen die öffentliche Ordnung.
- Formale Mängel werden nicht behoben oder die Gebühr wird nicht gezahlt.
Ältere Rechte Dritter prüft das Amt nicht von sich aus. Sie werden erst über einen Widerspruch oder später über einen Löschungsantrag relevant.

DPMA oder EUIPO: Was ist der Unterschied?
Eine deutsche Marke schützt dich in Deutschland. Die Unionsmarke meldest du beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) an, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante. Sie gilt in allen 27 Mitgliedstaaten, kostet aber mehr und ist verwundbarer: Ein erfolgreicher Widerspruch aus einem einzigen Mitgliedstaat kann die ganze Anmeldung blockieren. Verkaufst du hauptsächlich in Deutschland, reicht meist die DPMA Markenanmeldung. Planst du den europäischen Markt, ist die Unionsmarke eine Überlegung wert.
Markenschutz im Ausland
Deine deutsche Marke wirkt nicht im Ausland. Für weitere Länder hast du drei Wege: nationale Anmeldungen in den Zielländern, die Unionsmarke für die EU oder eine internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO auf Basis deiner deutschen Marke. Innerhalb von sechs Monaten nach deiner Anmeldung kannst du für Auslandsanmeldungen die Priorität deines deutschen Anmeldetags beanspruchen.
Tipps für Selbständige, Gründer und Online-Shops
Als Selbständiger oder Existenzgründer meldest du kostengünstig an, wenn du die Anmeldung elektronisch einreichst und dich auf die Klassen beschränkst, die du wirklich brauchst. Diese Fehler solltest du vermeiden:
- Anmelden ohne Recherche und damit Widersprüche riskieren
- einen rein beschreibenden Namen wählen
- das Verzeichnis zu eng oder zu vage formulieren
- die Anmeldung erst nach dem Launch einreichen
Betreibst du einen Online-Shop, denke an Klasse 35: Dort fällt der Einzelhandel mit Waren als Dienstleistung, die verkauften Produkte gehören zusätzlich in ihre eigenen Klassen. Prüfe außerdem, ob dein Name als Domain und als Profilname auf Social Media noch frei ist. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen liest du im Überblick zum Markenrecht in Deutschland.
Praxisbeispiel (fiktiv)
Dieses Beispiel ist erfunden und dient nur zur Veranschaulichung. Lena gründet einen Online-Shop für nachhaltige Teesorten unter dem Namen „Blattwerk". Sie recherchiert im DPMAregister und findet keine identische Marke für Tee. Sie meldet die Wortmarke elektronisch in Klasse 30 (Tee) und Klasse 35 (Einzelhandel) an und zahlt 290 €. Nach der Eintragung und Veröffentlichung läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist ohne Widerspruch ab. Das Logo sichert sie ein Jahr später als Wort-/Bildmarke ab.
Häufige Fragen rund um die DPMA Markenanmeldung
Kann ich meine Marke online anmelden?
Ja. Über DPMAdirekt reichst du die Anmeldung elektronisch ein und zahlst 290 € statt 300 € auf Papier.
Wie lange dauert es, eine Marke eintragen zu lassen?
Das hängt von der Auslastung des DPMA und davon ab, ob Rückfragen nötig sind. Eine feste Frist gibt es nicht. Mit einer beschleunigten Prüfung nach § 38 MarkenG kannst du das Verfahren gegen Gebühr verkürzen.

Kann ich die Anmeldung nachträglich ändern?
Das Zeichen selbst nicht. Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen kannst du einschränken, aber nicht erweitern.
Schützt eine deutsche Marke auch im Ausland?
Nein. Für den Schutz im Ausland brauchst du eine Unionsmarke, eine internationale Registrierung oder nationale Anmeldungen.
Fazit
Die DPMA Markenanmeldung ist der direkte Weg, deine Marke in Deutschland schützen zu lassen. Entscheidend sind eine saubere Recherche, die richtigen Klassen und ein klar formuliertes Verzeichnis. Die Amtsgebühren sind mit 290 € für bis zu drei Klassen planbar. Prüfe deinen Namen vorab mit dem Marken-Check und reiche die Anmeldung danach elektronisch ein.
Quellen
Weiterlesen
Nizza-Klassifikation 2026: Alle 45 Klassen für deine Marke erklärt
Nizza-Klassifikation 2026: Alle 45 Klassen für deine Marke erklärt Autor: Antonio Blago Wer eine Marke anmelden will, stolpert früh über eine Frage: In welche Klasse gehören meine Produkte und...
Internationale Markenrecherche: So prüfst du Marken weltweit
Internationale Markenrecherche: So prüfst du deine Marke im Ausland Autor: Antonio Blago Du willst mit deiner Marke über Deutschland hinaus verkaufen, etwa in der EU, in den USA oder über einen...
Markenrecherche Kosten 2026: Gebühren, Anwalt oder selbst?
Markenrecherche Kosten 2026: Was du vor der Anmeldung einplanen solltest Autor: Antonio Blago Eine Markenrecherche beantwortet eine einfache Frage: Gibt es bereits eine ältere Marke, die deinem Namen...