Internationale Markenrecherche: So prüfst du Marken weltweit
Gründer von TMPilot.ai · Markenrecherche & SEO ·29.09.2026
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Autor: Antonio Blago
Du willst mit deiner Marke über Deutschland hinaus verkaufen, etwa in der EU, in den USA oder über einen Online-Marktplatz? Dann reicht eine Recherche im deutschen Register nicht aus, denn Markenschutz im Ausland entsteht Land für Land. Eine internationale Markenrecherche zeigt dir vor der Anmeldung, ob in deinen Zielländern bereits ältere Rechte bestehen, die mit deinem Namen kollidieren. Dieser Leitfaden erklärt den Ablauf Schritt für Schritt: welche Ämter und Register zählen, wie die Klassen funktionieren, welche Rolle das Madrid-System spielt und wo die Risiken liegen.
Was bedeutet internationale Markenrecherche und wie wird sie durchgeführt?
Eine Marke, früher oft Warenzeichen genannt, ist ein Recht des geistigen Eigentums. Die Markenrecherche prüft, ob ein Zeichen mit einer älteren Marke identisch oder ihr ähnlich ist und ob die Waren und Dienstleistungen übereinstimmen oder ähnlich sind. Grenzüberschreitend heißt: Du wiederholst diese Prüfung für jedes Land oder jede Region, in der du Markenschutz im Ausland brauchst. Markenrechte sind territorial. Eine deutsche Marke schützt dich nur in Deutschland, eine Unionsmarke in allen Mitgliedstaaten der EU, eine US-Marke nur in den USA.

Die grenzüberschreitende Recherche umfasst deshalb drei Ebenen: nationale Register (zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA), regionale Register (Unionsmarken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EUIPO) und internationale Registrierungen nach dem Madrid-System der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Ob dein Markenname weltweit verfügbar ist, stellst du also fest, indem du jede dieser Ebenen für deine Zielländer durchsuchst.
Wichtig für die Einordnung: Die Ämter prüfen bei der Anmeldung in der Regel nicht von sich aus, ob ältere ähnliche Marken existieren. In Deutschland ist das ein sogenanntes relatives Schutzhindernis nach § 9 Markengesetz, das der Inhaber der älteren Marke per Widerspruch oder Nichtigkeitsantrag geltend machen muss. Die Recherche liegt also bei dir. So gehst du vor, wenn du eine Marke international recherchieren und anschließend schützen willst: erst prüfen, dann in der Heimat anmelden, dann über das Madrid-System oder einzelne Ämter ins Ausland erweitern.
Welche Schritte sind für eine weltweite Markenprüfung notwendig?
- Zielmärkte festlegen: Liste die Länder, in denen du in den nächsten drei bis fünf Jahren verkaufen, produzieren oder Marktplätze nutzen willst. Exporteure sollten auch Länder mit Produktion oder Zwischenhandel prüfen.
- Waren und Dienstleistungen bestimmen: Beschreibe dein Angebot konkret und ordne es den Klassen der Nizza-Klassifikation zu.
- Identitätsrecherche: Suche den exakten Namen in den Registern deiner Zielmärkte.
- Ähnlichkeitsrecherche: Suche Schreibvarianten, Klangähnlichkeiten, Übersetzungen und Wortbestandteile. Hier entscheidet sich, ob Verwechslungsgefahr besteht, denn die liegt schon bei Ähnlichkeit vor, nicht erst bei Identität.
- Treffer bewerten: Prüfe Status (angemeldet, eingetragen, gelöscht), Inhaber, Schutzgebiet und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
- Entscheidung dokumentieren: Halte Suchbegriffe, Datum und Register fest. Das hilft bei späteren Konflikten und bei der Anmeldung.
Wie lange das dauert, hängt von der Zahl der Zielländer und der Treffer ab. Eine erste Identitätsrecherche schaffst du selbst in wenigen Stunden, eine gründliche Ähnlichkeitsprüfung über mehrere Rechtsordnungen braucht deutlich mehr Zeit.
Welche Datenbanken nutze ich: DPMA, EUIPO, WIPO und USPTO?
Die folgenden Register sind amtliche Quellen und kostenlos zugänglich. Jede Markendatenbank deckt ein anderes Schutzgebiet ab, deshalb brauchst du für mehrere Zielländer mehr als eine Markendatenbank:
| Register | Betreiber | Was du dort findest |
|---|---|---|
| DPMAregister | Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) | Deutsche Marken und Anmeldungen |
| eSearch plus | EUIPO | Unionsmarken mit Wirkung in der gesamten EU |
| TMview | EUIPO mit nationalen Ämtern | Marken vieler nationaler und regionaler Ämter in einer Suche |
| Global Brand Database | Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) | Internationale Registrierungen nach dem Madrid-System und Daten weiterer Ämter |
| Trademark Search | USPTO | US-Marken beim United States Patent and Trademark Office |
Für Deutschland findest du zusätzliche Hinweise in der Markenrecherche-Anleitung des DPMA. Wie du Unionsmarken im Detail durchsuchst, zeigt unser Beitrag zur EU-Markenrecherche beim EUIPO. Die Register erfassen nur eingetragene und angemeldete Marken. Nicht eingetragene Rechte wie Unternehmenskennzeichen oder Benutzungsmarken findest du dort nicht, dafür brauchst du zusätzlich eine Web- und Handelsregistersuche.
Welche Rolle spielt das Madrider Abkommen bei der internationalen Markenanmeldung?
Das Madrid-System beruht auf dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll dazu. Nach Angaben des Systems kannst du damit mit einer einzigen Anmeldung und einem Satz Gebühren Schutz in bis zu 133 Ländern beantragen, die von 117 Mitgliedern abgedeckt werden. Voraussetzung ist eine Basismarke: eine nationale oder regionale Anmeldung oder Eintragung bei einem Amt eines Mitglieds.
Die internationale Registrierung beantragst du nicht direkt bei der WIPO, sondern über dein Ursprungsamt. Für eine deutsche Basismarke ist das nach § 108 MarkenG das DPMA. Danach prüft jedes benannte Land nach seinem eigenen Recht. Das jeweilige Amt muss innerhalb von 12, in manchen Fällen 18 Monaten über Schutz oder Schutzverweigerung entscheiden. Eine Verweigerung in einem Land lässt den Schutz in den anderen unberührt. Die Registrierung gilt zehn Jahre und ist verlängerbar. Den Stand einer Registrierung verfolgst du im Madrid Monitor.

Für die Recherche heißt das: Eine internationale Registrierung kann in deinem Zielland wirken, obwohl sie im nationalen Register dieses Landes nicht oder nur als Benennung auftaucht. Prüfe deshalb immer auch die Madrid-Daten. Beachte außerdem, dass die internationale Registrierung in den ersten Jahren von der Basismarke abhängt. Fällt die Basismarke weg, kann auch der internationale Schutz entfallen. Eine sorgfältige Recherche vor der Anmeldung im Heimatland schützt also indirekt dein gesamtes Auslandsportfolio.
Gibt es Unterschiede zwischen nationaler und internationaler Markenklassenprüfung?
Die meisten Ämter nutzen die Nizza-Klassifikation für Waren und Dienstleistungen. Jedes Jahr erscheint eine neue Version. Die Klassennummern sind damit international vergleichbar, die zulässigen Begriffe im Verzeichnis aber nicht überall gleich. Die USA verlangen oft genauere Formulierungen als die EU. Außerdem gilt: Ähnlichkeit endet nicht an der Klassengrenze. Waren aus verschiedenen Klassen können sich ähnlich sein, etwa Bekleidung und Taschen. Recherchiere deshalb immer auch in benachbarten Klassen.
Bei einer Madrid-Anmeldung darf das Verzeichnis enger, aber nicht breiter sein als das der Basismarke. Plane deine Klassen also schon bei der nationalen Anmeldung mit Blick auf das Ausland.
Wie unterscheiden sich EUIPO-Recherche und WIPO-Recherche voneinander?
Eine EUIPO-Recherche prüft Unionsmarken, die einheitlich in allen EU-Staaten gelten. Nationale Marken einzelner EU-Staaten stehen dort nicht, dafür brauchst du die nationalen Register oder eine Sammelsuche. Die WIPO-Recherche erfasst internationale Registrierungen nach dem Madrid-System, also Marken, die mehrere Länder benennen, auch außerhalb Europas. Die Recherche in der EU unterscheidet sich von einer weltweiten Recherche damit vor allem im Umfang: Die EU-Recherche deckt einen Binnenmarkt ab, die weltweite Recherche setzt sich aus vielen Einzelregistern zusammen.
Die Markenrecherche in den USA hat Besonderheiten. Dort spielt die tatsächliche Benutzung einer Marke im Handel eine große Rolle, und auch nicht eingetragene Rechte können Gewicht haben. Das USPTO beschreibt die Suche in seinem System unter „Search our trademark database“. Für US-Pläne lohnt sich deshalb zusätzlich eine Suche nach Namen im Markt.

Besondere Markenformen: Kollektivmarke und Gewährleistungsmarke
Neben der Individualmarke gibt es Sonderformen. Eine Kollektivmarke nach § 97 MarkenG kennzeichnet Waren der Mitglieder eines Verbands. Eine Gewährleistungsmarke nach § 106a MarkenG garantiert Eigenschaften wie Material oder Qualität. Beide können als ältere Rechte in deiner Recherche auftauchen und sind genauso zu beachten wie ein gewöhnlicher Markeneintrag. Ob ein Treffer eine Sonderform ist, steht im jeweiligen Markeneintrag des Registers.
Ist es besser, eine Markenrecherche selbst durchzuführen oder einen Spezialisten zu beauftragen?
Die Identitätssuche kannst du als Gründer oder KMU selbst durchführen. Das ist die kostengünstigste Option und filtert offensichtliche Konflikte früh heraus. Unsere Anleitung zum Prüfen, ob ein Name geschützt ist, zeigt die Grundlagen. Einen Anwalt für Markenrecht solltest du hinzuziehen, wenn du ähnliche Treffer in deinen Klassen findest, wenn du in viele Länder expandierst oder wenn ein Treffer rechtlich bewertet werden muss. Die Kosten einer professionellen Recherche hängen von Umfang, Ländern und Anbieter ab. Amtliche Gebühren für eine Madrid-Anmeldung berechnest du mit dem Gebührenrechner der WIPO.
Welche Vor- und Nachteile haben kostenlose gegenüber kostenpflichtigen Markenrecherchetools?
- Kostenlose Register: amtlich, aktuell und ohne Gebühren. Nachteil: Jede Datenbank hat eigene Suchlogik, die Ähnlichkeitssuche ist begrenzt, und du musst die Ergebnisse selbst bewerten.
- Kostenpflichtige Recherchen: bündeln viele Register, prüfen Varianten systematisch und liefern oft eine Einschätzung. Nachteil: Kosten und die Abhängigkeit von der Qualität des Anbieters.
Für einen ersten Check deines Namens eignet sich auch Marke prüfen bei TMPilot. Nach der Anmeldung hilft eine Markenüberwachung, neue kollidierende Anmeldungen früh zu erkennen.
Welche Risiken entstehen ohne internationale Recherche?
Ohne Recherche riskierst du Widersprüche gegen deine Markenanmeldung, Abmahnungen, Unterlassungsansprüche nach § 14 MarkenG und im Ausland nach dem dortigen Recht, die Sperrung von Angeboten auf Marktplätzen und eine teure Umbenennung nach dem Marktstart. Für E-Commerce-Händler ist das besonders relevant, weil Marktplätze bei Beschwerden von Rechteinhabern Angebote entfernen können.
Praxisbeispiel (fiktiv): Ein Kosmetik-Startup meldet „Nordglanz“ beim DPMA an und plant den Verkauf in Österreich und den USA. Die Identitätsrecherche ist sauber. Die Ähnlichkeitsrecherche zeigt jedoch eine internationale Registrierung „Nordglance“ für Klasse 3 mit Benennung der USA. Wegen der Verwechslungsgefahr passt das Startup den Namen vor dem Launch an, statt nach Verpackungsdruck und Werbung umzubenennen.

Häufige Fragen zur internationalen Markenrecherche
Wie stelle ich fest, ob mein Markenname weltweit verfügbar ist?
Eine einzige Suche für die ganze Welt gibt es nicht. Du prüfst die Register deiner Zielländer, die Unionsmarken und die Madrid-Registrierungen. Erst wenn in allen relevanten Klassen keine ähnliche ältere Marke auftaucht, gilt der Name als frei.
Was kostet eine professionelle internationale Markenrecherche?
Einen festen Preis gibt es nicht. Er hängt von der Zahl der Länder, der Klassen und dem Umfang der Bewertung ab. Frag konkrete Angebote an und vergleiche, welche Register und welche Ähnlichkeitsprüfung enthalten sind.
Wie erkenne ich als Markeninhaber Konflikte frühzeitig?
Wiederhole die Recherche vor jedem neuen Zielmarkt und überwache laufend neue Anmeldungen. So kannst du Widerspruchsfristen nutzen, statt später gegen eine eingetragene Marke vorzugehen.
Wie erkläre ich Mandanten den Ablauf?
Mit den sechs Schritten oben: Zielmärkte, Waren und Dienstleistungen, Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche, Bewertung, Dokumentation. Das macht den Aufwand und die offenen Risiken für jedes Land nachvollziehbar.
Vorgehensweise: Wie dieser Leitfaden entstanden ist
Dieser Leitfaden beruht auf amtlichen Quellen: den Informationen der WIPO zum Madrid-System und zur Nizza-Klassifikation, den Registern von DPMA, EUIPO und USPTO sowie dem Markengesetz auf gesetze-im-internet.de. Gebührenbeträge nennen wir bewusst nicht, weil sie sich ändern und je nach Land berechnet werden. Prüfstand: 29. September 2026. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
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